23.01.       Jahreshauptversammlung + Förderverein
24.01.       Papiersammlung
21.03.       Frühjahrskonzert
26.04.       Nachwuchswerbung + Vorspiel
09.05.       Flohmarkt
17.05.       Kreismusikfest, Schmiechen
04.06.       Fronleichnam, Donaustetten
21.06.       Umzug, Fronhofen
27./28.06. Donausommer
04.07.       Papiersammlung
14.07.       Fischerplätzle, Ulm
24.07.       Serenade, Schulhof Riedlenschule
08.-09.08. Dreschfest, Walters Hof
24.10.       Weinfest
05.12.       Nikolausfeier
11.12.       Adventszauber, Sportheim Halde
31.12.       Silvesterandacht Donaustetten

Februar 2026
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2 3 4 5 6 7 8
9 10 11 12 13 14 15
16 17 18 19 20 21 22
23 24 25 26 27 28

Aktuelles

Einladung Jahreshauptversammlung über 2025

Ankündigung Jahreshauptversammlung Blasmusik

Im Anschluss an die Hauptversammlung des Fördervereins Blasmusik Gögglingen-Donaustetten laden wir zur

Jahreshauptversammlung der Blasmusik Gögglingen-Donaustetten e.V. am

Freitag, 23. Januar 2026, 20 Uhr
in Walters Hofwirtschaft
hiermit herzlich ein.

(zu Beginn der Jahreshauptversammlung des Fördervereins
musikalische Begrüßung
Totengedenken für beide Vereine)

Tagesordnung
Begrüßung
Bericht des Vorsitzenden
Bericht des Schriftführes
Bericht der Jugendleiterin
Bericht des Dirigenten
Bericht der Kassierin
Ergebnis der Kassenprüfung
Entlastung der Vorstandschaft
Wahlen
Anträge
Änderung der Satzung
Verschiedenes

Geplante Ergänzung der Vereinssatzung

Wir planen eine Ergänzung der Satzung, mit der ein rechtlicher und transparenter Rahmen für ehrenamtliche Tätigkeiten geschaffen wird. Die ehrenamtliche Arbeit bleibt weiterhin Grundlage unserer Vereinsarbeit.

Die geplante Ergänzung unter § 4 Vereinsorgane lautet:
„Die Vorstandsmitglieder und Beiräte üben ihr Amt grundsätzlich ehrenamtlich aus.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit kann im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten eine angemessene Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG gezahlt werden.
Die Entscheidung über die Gewährung und Höhe der Aufwandsentschädigung trifft der Vorstand durch Beschluss unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften.“

Die Regelung dient ausschließlich der rechtlichen Klarstellung und verpflichtet den Verein zu keinerlei Zahlungen.
Über die Satzungsänderung wird in der Jahreshauptversammlung entschieden.

Anträge zur Hauptversammlung können bis spätestens, 20. Januar 2026 beim 1. Vorsitzenden Markus Sommer, Kirchweg 21, 89155 Erbach gestellt werden.

Markus Sommer
Vorsitzender